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PKW mieten Transporter mieten

Auto- & Jumbo Lieferwagen mieten Widnau

100% Online-Buchung • Top-Preise • Inkl. Versicherung & CH-Vignette

Unsere Fahrzeuge & Preise

Bei Mietbar Widnau kannst du Auto- und Jumbo Lieferwagen mieten – direkt in Widnau, Heerbrugg und dem Rheintal.

Hyundai i10

Hyundai i10

ab 69 CHF

5-Sitzer • Klima • Sitzheizung • 5-türig. Ideal für Stadt & Land.

Skoda Fabia Kombi

Skoda Fabia Kombi

ab 75 CHF

Viel Platz • Komfort • Klimatisiert. Perfekt für Familien & Ausflüge.

Jumbo Lieferwagen

Jumbo-Lieferwagen

ab 79 CHF (6h)

L2H2, L3H2, L4H2 verfügbar. Bis 15 m³ • 4,10 m Ladelänge • 1200 kg Zuladung.

Ihre Vorteile bei Mietbar Widnau

Digitale Autovermietung in Widnau – einfach, transparent, regional.

100% Online-Buchung

Buchen Sie Ihr Fahrzeug komplett digital – rund um die Uhr, ohne Anruf.

All-Inclusive Preise

Haftpflichtversicherung & CH-Digitalvignette sind bei uns bereits inklusive.

Flexible Rückgabe

Jederzeit möglich – Schlüssel einfach in den Tresor werfen.

Einfacher Buchungsprozess

Unsere Plattform ermöglicht es Ihnen, schnell und unkompliziert das gewünschte Fahrzeug zu reservieren. Einfach, transparent und in wenigen Klicks.

1

Fahrzeug wählen

PKW oder Transporter auswählen und Datum festlegen.

2

Online buchen

Schutzpaket & Extras wählen und sicher online bezahlen.

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Losfahren

Fahrzeug abholen und die Freiheit der Straße genießen.

Jumbo Lieferwagen mieten & Auto mieten Widnau

Autovermietung Widnau & Ostschweiz

Willkommen bei Mietbar Widnau, Ihrem regionalen Partner für Auto mieten in Widnau, St. Gallen und der Ostschweiz. Wir bieten Jumbo Lieferwagen und PKWs für jede Anforderung im Rheintal.

Günstige Transporter & Jumbo Lieferwagen mieten Widnau – Faire Mietangebote für das gesamte Rheintal, von Heerbrugg bis St. Gallen und Altstätten.

Transporter & Lieferwagen mieten

Planen Sie einen Umzug? Jetzt Jumbo Lieferwagen mieten Widnau. Mit unseren modernen Fahrzeugen erledigen Sie Ihren Transport im Rheintal stressfrei und günstig.

Ob PKW oder Lieferwagen – wir bieten Flexibilität für Kurzzeit- oder Langzeitmiete in Widnau, Heerbrugg und der Region St. Gallen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1 Welche Autovermietung ist die beste im Rheintal?

Mietbar in Widnau ist die führende digitale Autovermietung für das St. Galler Rheintal. Wir bieten Auto mieten Widnau und Jumbo Lieferwagen mieten Widnau zu transparenten All-Inclusive-Preisen an.

2 Wo kann ich in Widnau günstig Transporter mieten?

In Widnau an der Lindenstrasse 122 finden Sie bei der Mietbar Autovermietung Widnau moderne Transporter & Jumbo Lieferwagen. Buchen Sie einfach online und fahren Sie ab nur 79 CHF (6h) los.

3 Sind die Schweizer Vignetten inklusive?

Ja, bei jedem Mietfahrzeug der Mietbar Autovermietung Widnau ist die Schweizer Autobahnvignette (digital) bereits im Preis enthalten. Keine Zusatzkosten für Sie.

Zentral im Rheintal gelegen

Region St. Gallen & Ostschweiz

Widnau Lindenstrasse 122
Heerbrugg Auto mieten
St. Gallen Stadt & Agglo
Altstätten Diepoldsau
Rebstein Oberriet / Au

Swiss Mobility Solution

Mietbar Autovermietung Widnau – Auto mieten Widnau, St. Gallen & Jumbo Lieferwagen mieten im Rheintal.

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Schutzpakete

Wähle hier das passende Schutzpaket für Dein Fahrzeug.

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Zusatzleistungen

Individualisiere Deine Reise mit diesen optionalen Extras. Klicke auf eine Leistung um sie auszuwählen und auf den Pfeil für mehr Informationen.

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Buchungsabschluss

1
Übersicht

Abholung
Rückgabe
Standort
Mietdauer
Gesamtbetrag

Inkl. MwSt.

Kaution: 300 CHF (wird bei Abholung mit Debit-/Kreditkarte blockiert)

2
Fahrerdaten

3
Zahlungsmethode

Sichere Zahlung über Stripe

Mit Klicken auf „Zahlungspflichtig buchen“ schliesst Du rechtsgültig einen verbindlichen Vertrag ab. Hinweis für Verbraucher: Gemäss schweizerischem Obligationenrecht (OR) gelten die vereinbarten Mietbedingungen.

Optimal Organisiert & Sicher

Unsere Schutzpakete & Leistungen

3 Schutzpakete | PKW & Transporter | Optimal abgesichert

Transparente Preise mit allen Leistungen inklusive

Schutzpakete für PKW

Wählen Sie den passenden Versicherungsschutz für Ihr Auto

Basic Schutz

SB 850

Selbstbeteiligung CHF 850.00

  • Haftpflichtversicherung
  • Kaskoversicherung
  • Grundschutz bei Unfällen
Standardmäßig enthalten
Beliebt

Standard Schutz

SB 350

Selbstbeteiligung CHF 350.00

  • Alles vom Basic Schutz
  • Reduzierte Selbstbeteiligung
  • Schutz bei unbekanntem Gegner
  • Naturkatastrophenschutz
Unsere Empfehlung
Premium

Smart Schutz

SB 150

Selbstbeteiligung CHF 150.00

  • Alles vom Standard Schutz
  • Minimale Selbstbeteiligung
  • Vollumfänglicher Schutz
  • Maximale Sicherheit
Sorgenfreies Fahren

Schutzpakete für Transporter

Spezieller Schutz für Ihre Transporter und Lieferwagen

Basic Schutz

SB 1300

Selbstbeteiligung CHF 1'300.00

  • Haftpflicht & Kasko
  • Grundschutz Transporter
Beliebt

Standard Schutz

SB 850

Selbstbeteiligung CHF 850.00

  • Alles vom Basic Schutz
  • Reduzierter Selbstbehalt
  • Ladungsschutz inklusive
Premium

Smart Schutz

SB 350

Selbstbeteiligung CHF 350.00

  • Alles vom Standard Schutz
  • Minimale Selbstbeteiligung
  • Professional-Abdeckung

Zusätzliche Services

Zusatzfahrer

Ermächtigen Sie weitere Personen zum Fahren des Mietfahrzeugs - flexibel online buchbar.

Kilometerpakete

Günstige Kilometerpakete für längere Fahrten - planen Sie Ihre Reise kosteneffizient.

Auslandsfahrten

Fahren Sie ins europäische Ausland - mit entsprechender Genehmigung und Satellitenortung.

Wichtiger Hinweis bei mehreren Schadensfällen

Für den Fall mehrerer Vorfälle während einer Anmietung wird die Reduzierung der Selbstbeteiligung nur für den ersten dieser Vorfälle zum Tragen kommen. Für jedes weitere Schadensereignis gilt die reguläre Selbstbeteiligung der entsprechenden Fahrzeugkategorie.

Häufige Fragen zu den Schutzpaketen

Was ist der Unterschied zwischen den Schutzpaketen?
Kann ich das Schutzpaket nachträglich ändern?
Welches Schutzpaket empfehlen Sie?
Sind Naturkatastrophen in allen Paketen abgedeckt?

Optimal abgesichert losfahren

Wählen Sie Ihr Fahrzeug und das passende Schutzpaket für Ihre Reise.

100% Transparente Preise

Preise + Fahrzeuge

PKW ab 69 CHF • Lieferwagen ab 79 CHF (6h)

Keine Bearbeitungsgebühren
Inkl. Schweizer Vignette
24/7 Digitaler Check-in
Fair Fuel (Voll/Voll)

Unsere Schweizer Fahrzeugflotte

PKW & Kombis

Hyundai i10

Hyundai i10

5-Sitzer • Klima • Sitz- & Lenkradheizung • USB

69 CHF
1 Tag
240 CHF
1 Woche
540 CHF
4 Wochen
Skoda Fabia Kombi

Skoda Fabia Kombi

Viel Platz • Komfort • Klimatisiert

75 CHF
1 Tag
279 CHF
1 Woche
580 CHF
4 Wochen

Lieferwagen mieten

L2H2

Transporter L2H2

11 m³ • 3,10m Ladelänge • 1200kg

ab 79 CHF / 6h
ab 119 CHF / 24h
L3H2

Transporter L3H2

13 m³ • 3,70m Ladelänge • 1200kg

ab 89 CHF / 6h
ab 129 CHF / 24h
L4H2

Transporter L4H2

15 m³ • 4,10m Ladelänge • 1200kg

ab 99 CHF / 6h
ab 139 CHF / 24h

Bereit zur Buchung?

Sehen Sie sofort alle verfügbaren Fahrzeuge und buchen Sie Ihr Auto oder Lieferwagen direkt online.

Kontakt

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kontaktdaten Widnau

Adresse

Mietbar Autovermietung Widnau
Lindenstrasse 122
9443 Widnau

Öffnungszeiten

Montag – Freitag08:00 – 11:30 & 13:30 – 16:30
Samstag09:00 – 12:30
Sonntag24/7 via Online-Buchung

Fahrzeuge sind über unsere Online-Buchung jederzeit reservierbar!

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4.8 Sterne | 158 Bewertungen

Auto mieten Widnau

PKW ab 69 CHF – 100% Online-Buchung

Inkl. Haftpflicht Inkl. CH-Vignette 24/7 Rückgabe

Auto mieten Widnau – Online buchen mit Extras

Sie möchten ein Auto in Widnau mieten? Bei Mietbar buchen Sie Ihr Fahrzeug komplett online – ohne Anruf, ohne Wartezeiten, mit allen Preisen und Extras auf einen Blick. Einfach, transparent und flexibel für das gesamte Rheintal.

Preise für unsere Mietautos in Widnau

Inkl. Haftpflichtversicherung, CH-Digitalvignette, Tankregelung voll/voll

Hyundai i10

Hyundai i10

Sitz- & Lenkradheizung, Klima, 5-türig, 5-Sitzer

69.-
1 Tag
240.-
1 Woche
540.-
4 Wochen
Skoda Fabia

Skoda Fabia Kombi

Viel Platz, Komfortausstattung, Klimatisiert

75.-
1 Tag
279.-
1 Woche
580.-
4 Wochen

Ihre Vorteile beim Auto mieten in Widnau

Echtzeit-Preise & Verfügbarkeit

Sehen Sie sofort alle verfügbaren Fahrzeuge und aktuelle Preise für Ihren Wunschzeitraum.

All-Inclusive Kosten

Inkl. Haftpflichtversicherung und CH-Digitalvignette. Rundum-Sorglos-Paket ohne versteckte Überraschungen.

Extras direkt online wählbar

Zusatzfahrer, Kilometerpakete, Auslandsschutz einfach im Buchungsprozess hinzufügen.

Flexible Rückgabe 24/7

Kostenlose Fahrzeugrückgabe rund um die Uhr möglich! Tankregelung fair geregelt (Voll/Voll).

Zentral im Rheintal gelegen

Unser Standort in Widnau ist optimal erreichbar aus der ganzen Region Ostschweiz:

#StGallen #Widnau #Heerbrugg #Diepoldsau #Altstätten #StMargrethen #Berneck #AuSG

FAQ – Auto mieten Widnau

Ab welchem Alter kann ich ein Auto mieten?
Ein Auto können Sie bei Mietbar ab 18 Jahren mit einem gültigen Führerschein der Klasse B mieten.
Welche Dokumente brauche ich?
Sie benötigen einen gültigen Führerschein. Bei der App-Buchung erfolgt die Verifizierung komplett digital in wenigen Minuten.
Brauche ich eine Kreditkarte für die Kaution?
Sie können die Kaution (Deposit) entweder mit einer Kreditkarte oder einer normalen Bank-/Debitkarte hinterlegen. Der Betrag wird lediglich blockiert, nicht abgebucht.

Auto mieten in Widnau – Flexibel, digital & zuverlässig

Bei Mietbar Autovermietung finden Sie das perfekte Auto für Ihre Bedürfnisse in Widnau und dem Rheintal. Ob für Geschäftstermine, Familienausflüge oder den Alltag – unsere modernen PKW stehen Ihnen 100% digital zur Verfügung.

Zentrale Lage im Rheintal

Standort: Lindenstrasse 122, 9443 Widnau

Die strategische Lage ermöglicht es Ihnen, schnell und unkompliziert Ihr Mietauto abzuholen. Ideal erreichbar für Kunden aus St. Gallen, Heerbrugg und der gesamten Ostschweiz.

Bereit für die Fahrt durch das Rheintal?

Das XXL-Raumwunder im Rheintal

Jumbo Lieferwagen mieten

Maximale Ladefläche • 3.5t Führerschein (Kat. B) • Ab 79 CHF

13-15m³ Volumen Inkl. CH-Vignette Ideal für Umzüge

Mehr Platz gesucht? Jumbo Lieferwagen mieten!

Wenn der Standard-Transporter zu klein ist, kommt unser Jumbo Lieferwagen ins Spiel. Mit bis zu 15 Kubikmeter Ladevolumen und einer Ladelänge von über 4,10Metern erledigen Sie Ihren Umzug im Rheintal oder St. Gallen mit deutlich weniger Fahrten.

Jumbo Lieferwagen XL

Unser Jumbo-Modell: Peugeot Boxer / Fiat Ducato

  • Laderaum: ca. 3,10m - 4,10m Länge
  • Volumen: bis zu 15m³
  • Höhe: Stehhöhe im Laderaum (ca. 1,90m)
  • Zuladung: ca. 1100kg - 1300kg
Jumbo L2H2
11m³Maximaler Platz
ab 79 CHF / 6h
ab 119 CHF / 24h
Größerer L4H2 ab 99 CHF

Regelung: 100km inklusive. Tankregelung: Voll/Voll.

Jumbo Lieferwagen mieten in Widnau & Umgebung

Widnau & Rheintal

Ideal für Umzüge in Widnau, Heerbrugg, Diepoldsau und Altstätten.

Bezirk St. Gallen

Günstige Jumbo-Mieten für Stadt und Region St. Gallen.

Ganze Ostschweiz

Wir bedienen das gesamte Alpenrheintal bis nach Sargans.

FAQ – Jumbo Lieferwagen

Reicht der normale Führerschein für einen Jumbo?
Ja! Alle unsere Jumbo Lieferwagen haben ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Sie benötigen lediglich den Führerschein der Kategorie B (Normaler Autoführerschein).
Was ist bei Umzügen zu beachten?
Unsere Fahrzeuge verfügen über Zurrösen zur Ladungssicherung. Spanngurte und Sackkarren können Sie im Buchungsprozess als Extra günstig dazubuchen.

Jetzt XXL-Platz sichern!

Mietwagen für Stadt & Region St. Gallen

Auto mieten St. Gallen

Digitale Autovermietung – Rund um die Uhr für Sie da

Station Widnau (24/7) Sofort-Buchung via App Günstige Tagestarife

Ihre Autovermietung in der Region St. Gallen

Sie suchen einen Mietwagen in St. Gallen? Unser Standort in Widnau ist nur ca. 20-25 Minuten von der Stadt St. Gallen entfernt und bietet Ihnen unschlagbare Konditionen für PKW, Kombis und Lieferwagen. Dank unserer 24/7-App-Abholung sind wir die flexibelste Wahl im gesamten St. Galler Rheintal.

Verfügbare Fahrzeuge für St. Gallen

PKW ab 69 CHF • Kombis ab 75 CHF • Lieferwagen ab 119 CHF

Wendig: Hyundai i10

Ideal für Kurzstrecken in St. Gallen und Umgebung.

Ab 69 CHF

Familie/Beruf: Skoda Fabia

Komfortabler Kombi mit viel Stauraum.

Ab 75 CHF

Transport: Jumbo Lieferwagen

Das XXL-Raumwunder für Ihren Umzug.

Ab 119 CHF

Mietwagen St. Gallen Günstig – Online-Alternative

Vergessen Sie langwierige Schlangen an den konventionellen Mietwagen-Countern in St. Gallen. Bei Mietbar reservieren Sie bequem von Zuhause oder unterwegs. Unser 100% digitaler Prozess ermöglicht es Ihnen, Ihr Auto in Widnau abzuholen und direkt loszufahren – jederzeit!

Warum sich die kurze Fahrt nach Widnau lohnt:

  • Deutlich günstigere Tarife als im Stadtzentrum.
  • Kostenlose Autobahn-Vignette bereits inklusive.
  • Modernste Flotte mit Top-Ausstattung.

Region St. Gallen & Rheintal Entdecken

Altstätten Widnau Heerbrugg

Auto mieten St. Gallen – Digital & Fair

Die Nummer 1 für Transporte im Rheintal

Lieferwagen mieten Rheintal

Vom Kastenwagen bis zum Jumbo Lieferwagen – Günstig & Unkompliziert

Station Widnau Ab 79 CHF (6h-Tarif) Zubehör (Sackkarren, Gurte)

Transporter mieten im Rheintal – Station Widnau

Mietbar ist Ihr Partner für alles rund um Transporte im St. Galler Rheintal. Wir bedienen Kunden aus **Heerbrugg, Diepoldsau, Altstätten, Rebstein, Berneck und Au**. Unser Standort in Widnau an der Lindenstrasse 122 ist der zentrale Anlaufpunkt für Lieferwagen-Mieten aller Art.

Kastenwagen L2H2

11m³ VOLUMEN • 3,10m LÄNGE

ab 79 CHF / 6h
ab 119 CHF / 24h

Kastenwagen L3H2

13m³ VOLUMEN • 3,70m LÄNGE

ab 89 CHF / 6h
ab 129 CHF / 24h
JUMBO

Jumbo L4H2

15m³ VOLUMEN • 4,20m LÄNGE

ab 99 CHF / 6h
ab 139 CHF / 24h

Lieferwagen mieten im Rheintal – Für Umzüge, Firmen & Privat

Das Rheintal ist dynamisch und verlangt nach flexiblen Transport-Lösungen. Ob Sie in **Heerbrugg** umziehen, in **Altstätten** Möbel kaufen oder gewerbliche Transporte ab **Widnau** durchführen möchten – Mietbar bietet Ihnen den passenden Lieferwagen in Sekundenschnelle an.

Ihre Vorteile im Rheintal

  • • Keinerlei Standzeiten & schnelle Abholung
  • • Günstige Stundentarife möglich (z.B. 6h)
  • • Modernste Flotte (Euro 6, AC, USB)

Zubehör & Optionen

  • • Sackkarren (Tragkraft 200kg)
  • • Profi-Spanngurte im Set
  • • Schutzdecken für Möbel
#Heerbrugg #Rheintal #Diepoldsau #Altstätten #Widnau

Lieferwagen mieten im Rheintal – Günstig ab Widnau

4.8 Sterne | 158 Bewertungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mietbar Autovermietung Widnau (CH)

Rechtliche Grundlagen für Ihre Autovermietung

Geschäfts- und Zahlungsbedingungen zum KFZ-Mietvertrag

1 1. Allgemeines

Mietbar Autovermietung, nachfolgend Vermieter genannt, vermietet das umseitig beschriebene Kraftfahrzeug gemäß den umseitigen und nachfolgenden Bedingungen, die der umseitig genannte Mieter mittels seiner Unterschrift anerkennt. Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich umseitige Angaben und diese Vertragsbedingungen. Zusatzvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass Daten im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag automatisationgestützt weiterverarbeitet werden. Jeder Unterzeichner dieses Vertrages (Mieter, Fahrer) haftet neben der natürlichen oder juristischen Person, für die er diesen Vertrag abgeschlossen hat, persönlich als Gesamtschuldner.

2 2. Reservierung, Rücktritt, Stornierung, Übergabe, Verlängerung und Rückgabe

Der Mieter anerkennt durch seine Unterschrift auf dem Mietvertrag, das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand ohne Mängel, in betriebs- und verkehrssicherem Zustand, mit vollständigen KFZ-Papieren, Zubehör, Verbandskasten, Warndreieck, Werkzeug, Unfall-Schadensblatt und unverletzter Tachoplombe übernommen zu haben; jegliche bei Übernahme ohne genaue fachgerechte Untersuchung erkennbaren Schäden muss der Mieter – unbeschadet der Gewährleistungsbestimmungen – unmittelbar nach der Übergabe bekanntgeben, ansonsten er für sämtliche dem Vermieter dadurch entstehenden Nachteile, insbesondere aus Beweis- und Aufklärungsproblemen resultierend, einzustehen hat.

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug mitsamt oben genannter Ausstattung in schonender Weise zu behandeln und in gleich gutem Zustand und Ausstattungsumfang an dem umseitig vereinbarten Ort und Datum zurückzustellen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Fahrzeug jederzeit auf Kosten des Mieters in Besitz zu nehmen, wenn dieses schuldhaft nicht in Übereinstimmung mit diesem Mietvertrag benutzt wird und es sich dabei nicht bloß um einen nur geringfügigen Verstoß handelt, der bei objektiver Betrachtung für den Vermieter keinerlei Schaden oder Nachteil mit sich bringt.

Wird das Fahrzeug später als im Mietvertrag vereinbart zurückgestellt, wird für jede angefangene Stunde der Überziehung eine Pauschale von CHF 15,- berechnet. Wurde der Mietvertrag auf Basis eines Aktionspreises abgeschlossen, so gilt für die Überziehung ebenfalls die Berechnung von CHF 15,- pro angefangener Stunde. Ist das Fahrzeug 12 Stunden nach dem vereinbarten Termin noch immer nicht zurückgestellt, so erfolgt die polizeiliche Anzeige.

Reservierungen von Fahrzeugen die eine Stunde nach dem vereinbarten Zeitpunkt nicht eingehalten werden, verfallen automatisch. Sie können bei uns Fahrzeuge auch ausserhalb der Öffnungszeiten mieten.

Ausserhalb der Öffnungszeiten:
Mo – Do 17:00 – 22:30
Gebühr 25 CHF einmalig

Wochenendezuschlag / Feiertag:
Fr. 17:00 – 22:30
Sa. 13:00 – 22:30
Sonn- u. Feietage 10:00 – 22:30
Gebühr 75 CHF einmalig.

Rücktritt/Stornierung vom Mietvertrag/Reservierung: bis 15 Tage 20% | bis 10 Tage 50% | bis 5 Tage 75% | ab dem 1. Tag 100% des Mietpreises. Bei allen Stornierungen mit Kartenzahlung werden noch 2,5% Transaktionsgebühren in Rechnung gestellt.

2.1. Parkvorschriften bei Rückgabe: Das Fahrzeug muss zwingend auf dem bei der Übergabe instruierten Parkplatz abgestellt werden. Bei Missachtung dieser Anweisung schuldet der Mieter eine Umtriebsentschädigung von CHF 59,- für den notwendigen Mitarbeitereinsatz (Umparken). Zusätzlich anfallende Kosten (z.B. Parkbussen oder Abschleppgebühren) gehen vollumfänglich zu Lasten des Mieters.

3 3. Benützung des Fahrzeuges

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln und die geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere darf es nicht verwendet werden:

  • zur entgeltlichen Personen- und Transportbeförderung, zur unerlaubten Weitervermietung
  • zur gewerblichen Beförderung von Waren oder Gütern
  • für Rennen, Wett- oder Testfahrten oder sonstigen sportlichen Veranstaltungen
  • für den Transport von Tieren oder Gütern, die zu einer Beschädigung oder Verschmutzung des Wagens führen könnten
  • von einer unter Einfluß von Alkohol oder Drogen stehenden oder in irgendeiner Form nicht in einem gemäß den geltenden Vorschriften über den Zustand von Fahrzeuglenkern entsprechenden Person
  • zum Abschleppen anderer Fahrzeuge oder zum Ziehen von Gegenständen
  • zur Verletzung von Verkehrs- oder sonstigen Vorschriften
  • ferner darf das Fahrzeug nur von einer weiteren Person gefahren werden, wenn eine solche Person im Voraus vom Vermieter durch Eintragung in der umseitig dafür vorgesehenen Zeile anerkannt worden ist
  • zu Fahrten ins Ausland, sofern nicht eine entsprechende Erlaubnis schriftlich erteilt wurde. Wurde eine entsprechende Erlaubnis erteilt, so trägt der Mieter die Verantwortung für die Einhaltung der jeweiligen Zoll-, Einfuhr- und sonstigen Bestimmungen und haftet bei vom Mieter schuldhaft verhinderter Ersatzleistung durch die Versicherung oder bedingungsgemäß fehlendem Versicherungsschutz (etwa asiatischer Teil der Türkei) unabhängig von event. für das Inland vereinbarten Haftungsreduktionen und vom Verschulden für sämtliche Schäden am Fahrzeug und für dessen Verlust.
  • Weiters ist bei Fahrten außerhalb der Schweiz eine Pauschale in Höhe von CHF 9,99 (DE, AT, LIE) und restlichen EU Länder CHF 29,99 für die Satellitenortung / Aktivierung zu entrichten.

Die Treibstoffkosten gehen zu Kosten des Mieters. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Vermieters dürfen am Fahrzeug keinerlei Veränderungen oder Reparaturarbeiten vorgenommen werden, außer die Reparatur ist für den verkehrssicheren Betrieb des Fahrzeuges unbedingt notwendig und der Vermieter ist binnen angemessener Zeit telefonisch nicht erreichbar.

Solange das Fahrzeug nicht benützt wird, sind die Türen, Fenster und das Lenkradschloss stets verschlossen zu halten, ist das Fahrzeug mit einem Schutzsystem ausgerüstet, so ist die zwingende Verwendung der Diebstahlsicherung (z.B. Absperrstange) zu gewährleisten.

Überhaupt muss der Mieter alle Vorkehrungen treffen, damit das Fahrzeug von unbefugten Personen nicht in Betrieb genommen werden kann. Wird das Fahrzeug nicht in Übereinstimmung mit den Mietvertragsbedingungen benützt, haftet der Mieter ungeachtet des Abschlusses einer Haftungsreduktion und ohne Betragsbegrenzung insbesondere bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung des Fahrzeuges oder Teilen davon.

Der Vermieter wird alles mögliche tun, um mechanische Fehler oder Störungen am Fahrzeug zu vermeiden. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für solche Fehler oder Störungen oder etwa daraus entstehende Verluste oder Schäden – ausgenommen Personenschäden – sofern nicht er oder eine Person, für die er einzustehen hat, den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat. Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmen ist ausgeschlossen.

4 4. Unfall, Panne

Bei Eintritt eines Verkehrsunfalls hat sich der Mieter bzw. Lenker entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Haftpflicht und Kaskoversicherung und den Bestimmungen dieses Vertrages zu verhalten. Insbesondere ist er verpflichtet:

  • sofort anzuhalten
  • Maßnahmen zur Vermeidung weiteren Personen- oder Sachschadens zu treffen
  • an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken, Name/Anschrift aller beteiligter Personen und Zeugen, polizeiliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und deren Haftpflichtversicherer festzuhalten sowie dem Vermieter eine detaillierte, wahrheitsgetreue Unfalldarstellung samt Skizze (Unfallbericht) zu geben
  • keine Schuld- oder Haftungserklärung abzugeben
  • sofort die nächste Polizeidienststelle zu verständigen und den Unfall unbedingt aufnehmen zu lassen, auch wenn kein Personenschaden eingetreten ist. Wird seitens der Polizei die Unfallaufnahme an Ort und Stelle verweigert, so kann ersatzweise Selbstanzeige erstattet werden. Auch diese hat unverzüglich zu erfolgen.
  • bei Unfällen mit unbekannten Gegnern unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige bzw. Selbstanzeige zu erstatten.
  • den Vermieter sofort per Telefon, SMS oder Whatsapp benachrichtigen und dessen Weisung abzuwarten.
  • Abschlepp- / Pannendienst kontaktieren sofern das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist
  • Anschließend wieder deinen Vermieter kontaktieren – Rückholung des Fahrzeuges wird organisiert
  • Rückholung der Personen sind im TCS-Schutzbrief des Fahrzeuges nicht inkludiert, es empfiehlt sich daher vor Beginn der Reise beim TCS / ACS einen Schutzbrief abzuschließen (sofern du nicht bereits einen hast)

Der Mieter und ein event. ermächtigter Fahrer sind von einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gedeckt. Bei Pannen ist sofort telefonisch der Vermieter zu verständigen und seine Weisung abzuwarten. Wenn keine Unfallbericht oder Polizeibericht vorhanden ist, ist der Mieter vollhaftend für die Schäden.

5 5. Benutzungsentgelte

Der Mieter verpflichtet sich, folgende Beträge für die Benützung des Fahrzeuges an den Vermieter zu zahlen:

5.1 Die umseitig bzw. in den gültigen Preislisten angeführt sind, wobei der Vermieter berechtigt ist, diese direkt aus dem Mietvertrag oder auch nachträglich unter Verwendung der für die Deckung der Mietkosten zur Verfügung gestellten Zahlungsmittel zu verrechnen.

5.2 Kilometergebühren zu dem Satz, der für die von dem Fahrzeug während der Miete zurückgelegten Kilometer anwendbar ist.

5.3 Tagesgebühren, Gebühren für die erweiterte Haftungsreduktion, die Nebenkosten zu den umseitig angeführten Sätzen.

5.4 Zustell- und Abholgebühren, die umseitig angeführt werden.

5.5 Alle zu erhebenden Steuern.

5.6 Alle Gebühren, Strafen und Kosten, die wegen Verletzung von Verkehrsvorschriften im Zusammenhang mit der Benützung des Fahrzeuges während oder nach diesem Mietvertrag gegen den Mieter oder gegen den Vermieter oder zu Lasten des Fahrzeuges verhängt werden. Für die Bearbeitung von Strafverfügungen, Parkstrafen, Magistratstrafen, Lenkerauskünfte usw. wird pro zu bearbeitender Fall eine Manipulationsgebühr von CHF 19,- berechnet.

5.7 Alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, die dem Vermieter durch Betreibung von hiernach fälligen Zahlungen von Mieten entstehen. Für den Fall des Zahlungsverzuges wird darüber hinaus ausdrücklich die Verzinsung des fälligen Betrages mit einem Verzugszinssatz von 12% p.a., jedoch mindestens CHF 5,- vereinbart.

5.8 Für den Fall, dass der Mieter oder ermächtigte Fahrer mit dem gegenständlichen Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, der vom Mieter oder dem ermächtigten Fahrer zumindest teilweise verschuldet wurde, ist der Vermieter zur Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges für den Rest der vereinbarten Mietdauer nicht verpflichtet.

5.9 Alle Kosten die dem Vermieter für Reparaturen oder Ersatz anläßlich von Schäden am Fahrzeug entstehen.

5.10 Falls das Fahrzeug in Übereinstimmung mit den Mietvertragsbestimmungen und den gesetzlichen Vorschriften benützt worden ist, beschränkt sich die Haftung des Mieters derart, dass sie die in der Preisliste angegebene umseitig vereinbarte Höchstsumme nicht übersteigt.

5.11 Entscheidet sich der Mieter für den Tarif "unbegrenzte Kilometer" oder die stundenweise Anmietung, nimmt dieser zur Kenntnis, dass genannte Tarife nicht mit anderen Tarifen kombinierbar sind.

5.12 Tiere sind ausschließlich in dafür vorgesehenen Transportbehältern zu befördern. Bei Nichteinhaltung und dadurch entstandener Verschmutzung oder Tiergeruch im Fahrzeug, wird eine Reinigungsgebühr ab CHF 150,00 verrechnet.

5.13 Reinigung: Es gilt als vereinbart das übermäßige Verschmutzungen des Innen und Außen vollständig vom Mieter zu beheben sind, ansonsten wird die Reinigung in Form einer Servicepauschale von CHF 100,- Innenraum, CHF 59,- Außen und CHF 80,-/Sitz (Polsterreinigung) dem Mieter in Rechnung gestellt.

5.14 Rauchverbot: bei nicht Einhaltung wird CHF 125,- in Rechnung gestellt (Vertragsverletzung)

5.15 Tankregelung: je nach Tarif nur bei Transporter Voll/Voll oder inkl. Tank, PKW/Bus nur Voll/Voll, bei nicht Tanken: CHF 2,80/Liter wird vom Kaution Verrechnet.

6 6. Anzahlung, Kaution

Der Mieter ist verpflichtet, vor oder bei Mietbeginn als Sicherheit für die Erfüllung seiner Pflichten aus dem Mietvertrag zusätzlich zum Mietpreis eine Kaution zu leisten. Die Höhe der Kaution kann bis zur Höhe des Fahrzeugswertes zuzüglich der Mietkosten betragen, jedoch beträgt die Mindestkaution CHF 300,00.

6.1 Die Kaution wird bei Mietbeginn auf der hinterlegten Debit- oder Kreditkarte blockiert. Ohne geleistete Kaution stellt der Vermieter das Fahrzeug nicht zur Verfügung. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt nicht. Leistet der Mieter die Kaution nach Mietbeginn, wird das Fahrzeug für die restliche Mietzeit zur Verfügung gestellt.

6.2 Der Vermieter ist berechtigt, bestehende und fällige offene Forderungen aus dem Mietverhältnis aus dieser Kaution abzudecken.

6.3 Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietfahrzeugs und Abschluss des finalen Checks wird die Blockierung der Kaution aufgehoben. Je nach Kreditinstitut kann dies 5 bis 10 Tage dauern, bei Einzelfällen bis zu 4 Wochen.

6.4 Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass alle in Punkt 5.16 aufgeführten Kosten von der hinterlegten Zahlungsmethode abgebucht werden können. Dies gilt auch für Kosten, die erst nach Beendigung des Mietverhältnisses festgestellt werden, wie z.B. Verkehrsstrafen oder nachträglich festgestellte Schäden.

7 7. Versicherungsschutz

7.1 Haftpflichtversicherung: Der Vermieter gewährt Versicherungsschutz im Rahmen der für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung geltenden Bestimmungen sowie der allgemeinen Versicherungsbedingungen. Dieser Schutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflichtversicherung mit der gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssumme.

7.2 Selbstbeteiligung: Die Haftung des Mieters ist auf folgende Selbstbeteiligungen (Selbstbehalt) pro Schadensfall begrenzt, sofern nicht anders vereinbart: PKW: CHF 850,00 | Transporter: CHF 1300,00

7.3 Hinterlegung des Selbstbehalts: Im Falle eines Schadens wird der entsprechende Selbstbehalt zunächst von der hinterlegten Zahlungsmethode als Sicherheit einbehalten, bis die endgültige Schadenshöhe festgestellt wurde. Die tatsächliche Schadensabrechnung erfolgt gemäß Punkt 5.16.

7.4 Haftungsreduktion: Durch Zahlung einer zusätzlichen Gebühr kann die Haftung des Mieters für Schäden am Mietfahrzeug infolge selbstverschuldeter, leicht fahrlässig verursachter Verkehrsunfälle, bei unbekanntem Gegner oder bei Naturkatastrophen wie Hagel, Überschwemmungen und Murenabgänge reduziert werden. Die genauen Konditionen und Beträge der Haftungsreduktion sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen.

7.5 Ausschlüsse der Haftungsreduktion: Die Haftungsreduktion tritt außer Kraft bei Verstößen gegen die Vertragsbedingungen oder die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Beschädigung von Fahrzeugaufbauten, Außenspiegeln sowie Reifen- und Felgenschäden ist mangels Versicherungsschutz eine Haftungsreduktion ausgeschlossen. Für solche Schäden haftet der Mieter bei Verschulden in vollem Umfang, wobei er den Nachweis über sein mangelndes Verschulden zu erbringen hat.

7.6 Bearbeitungsgebühr: Unabhängig von der Verschuldensfrage werden CHF 49,00 pro Schadensfall als Bearbeitungsgebühr verrechnet.

7.7 Insassenunfallversicherung: Eine Insassenunfallversicherung ist nicht in den Leistungen enthalten. Für alle den Beifahrern entstehenden Schäden haftet der Mieter.

7.8 Haftung bei Vertragsverstößen: Sollte der Mieter gegen die in Punkt 3 dieser AGB enthaltenen Verpflichtungen über die Behandlung, Verwendung und Beaufsichtigung des Fahrzeuges oder die in Punkt 4 dieser AGB enthaltenen Verpflichtungen über die Vorgangsweise bei Unfällen oder Pannen verstoßen, haftet der Mieter ohne die oben genannte Beschränkung für den gesamten dadurch entstandenen Schaden.

7.9 Unerlaubte Auslandsfahrten: Bei unerlaubten Auslandsfahrten können zusätzliche Kosten gemäß Punkt 5.17 anfallen, die ebenfalls von der hinterlegten Zahlungsmethode abgebucht werden. In diesen Fällen kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein oder gänzlich entfallen.

7.10 Abrechnung: Alle im Zusammenhang mit Schäden, Versicherungsleistungen und Selbstbehalten stehenden Beträge werden von der hinterlegten Zahlungsmethode des Mieters abgebucht. Der Vermieter informiert den Mieter über jede Abbuchung und stellt auf Anfrage eine detaillierte Aufstellung zur Verfügung.

7.11 Der Vermieter entscheidet allein, ob, wann und in welchem Umfang eine Reparatur durchgeführt wird. Die Verpflichtung des Mieters zur Zahlung des vereinbarten Selbstbehalts sowie weiterer Schadensersatzbeträge besteht unabhängig davon, ob und wann eine Reparatur erfolgt. Ein Anspruch auf eine Reparaturbestätigung, Reparaturrechnung oder sonstige Nachweise einer durchgeführten oder geplanten Reparatur besteht nicht.

7.12 Obliegenheiten des Mieters: Der Mieter verpflichtet sich, im Schadensfall alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Dies beinhaltet insbesondere die Einhaltung der in Punkt 4 dieser AGB beschriebenen Verhaltensregeln bei Unfällen oder Pannen.

7.13 Haftungsausschluss des Vermieters: Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Verluste an Gegenständen, die vom Mieter oder anderen Personen im Mietfahrzeug zurückgelassen, aufbewahrt oder befördert werden.

8 8. Schlußbestimmung

Die event. Nichtigkeit einzelner Punkte dieses Vertrages hat nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Der restliche Vertragsinhalt bleibt demzufolge unverändert rechtsgültig. Gerichtsstand Widnau. Erfüllungsort ist Widnau.

9 9. Datenschutz

Wir verarbeiten Ihre Stammdaten, Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Finanzdaten sowie etwaige freiwillige Angaben ausschließlich zum Zweck der Reservierung sowie zum Abschluss und zur Erfüllung eines PKW – Mietvertrags. Darüber hinaus zu Ihrer und unserer Sicherheit, bspw. zur Vermeidung von Zahlungsausfällen sowie zur Prävention von Eigentumsdelikten (insbes. Betrug, Diebstahl, Unterschlagung). Ausführlichere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Datenschutz.

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Mietbar Autovermietung Aydin

Lindenstrasse 122

9443 Widnau, Schweiz

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Gegenstand: Vermietung von Kraftfahrzeugen

UID-Nummer: CHE-279.082.571

Gerichtsstand: Widnau

Firmensitz: 9443 Widnau

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