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Bei Mietbar Widnau kannst du Auto- und Jumbo Lieferwagen mieten – direkt in Widnau, Heerbrugg und dem Rheintal.
5-Sitzer • Klima • Sitzheizung • 5-türig. Ideal für Stadt & Land.
Viel Platz • Komfort • Klimatisiert. Perfekt für Familien & Ausflüge.
L2H2, L3H2, L4H2 verfügbar. Bis 15 m³ • 4,10 m Ladelänge • 1200 kg Zuladung.
Digitale Autovermietung in Widnau – einfach, transparent, regional.
Buchen Sie Ihr Fahrzeug komplett digital – rund um die Uhr, ohne Anruf.
Haftpflichtversicherung & CH-Digitalvignette sind bei uns bereits inklusive.
Jederzeit möglich – Schlüssel einfach in den Tresor werfen.
Unsere Plattform ermöglicht es Ihnen, schnell und unkompliziert das gewünschte Fahrzeug zu reservieren. Einfach, transparent und in wenigen Klicks.
PKW oder Transporter auswählen und Datum festlegen.
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Willkommen bei Mietbar Widnau, Ihrem regionalen Partner für Auto mieten in Widnau, St. Gallen und der Ostschweiz. Wir bieten Jumbo Lieferwagen und PKWs für jede Anforderung im Rheintal.
Günstige Transporter & Jumbo Lieferwagen mieten Widnau – Faire Mietangebote für das gesamte Rheintal, von Heerbrugg bis St. Gallen und Altstätten.
Planen Sie einen Umzug? Jetzt Jumbo Lieferwagen mieten Widnau. Mit unseren modernen Fahrzeugen erledigen Sie Ihren Transport im Rheintal stressfrei und günstig.
Ob PKW oder Lieferwagen – wir bieten Flexibilität für Kurzzeit- oder Langzeitmiete in Widnau, Heerbrugg und der Region St. Gallen.
Mietbar in Widnau ist die führende digitale Autovermietung für das St. Galler Rheintal. Wir bieten Auto mieten Widnau und Jumbo Lieferwagen mieten Widnau zu transparenten All-Inclusive-Preisen an.
In Widnau an der Lindenstrasse 122 finden Sie bei der Mietbar Autovermietung Widnau moderne Transporter & Jumbo Lieferwagen. Buchen Sie einfach online und fahren Sie ab nur 79 CHF (6h) los.
Ja, bei jedem Mietfahrzeug der Mietbar Autovermietung Widnau ist die Schweizer Autobahnvignette (digital) bereits im Preis enthalten. Keine Zusatzkosten für Sie.
Region St. Gallen & Ostschweiz
Swiss Mobility Solution
Mietbar Autovermietung Widnau – Auto mieten Widnau, St. Gallen & Jumbo Lieferwagen mieten im Rheintal.
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Individualisiere Deine Reise mit diesen optionalen Extras. Klicke auf eine Leistung um sie auszuwählen und auf den Pfeil für mehr Informationen.
Inkl. MwSt.
Kaution: 300 CHF (wird bei Abholung mit Debit-/Kreditkarte blockiert)
Mit Klicken auf „Zahlungspflichtig buchen“ schliesst Du rechtsgültig einen verbindlichen Vertrag ab. Hinweis für Verbraucher: Gemäss schweizerischem Obligationenrecht (OR) gelten die vereinbarten Mietbedingungen.
3 Schutzpakete | PKW & Transporter | Optimal abgesichert
Wählen Sie den passenden Versicherungsschutz für Ihr Auto
Selbstbeteiligung CHF 850.00
Selbstbeteiligung CHF 350.00
Selbstbeteiligung CHF 150.00
Spezieller Schutz für Ihre Transporter und Lieferwagen
Selbstbeteiligung CHF 1'300.00
Selbstbeteiligung CHF 850.00
Selbstbeteiligung CHF 350.00
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Günstige Kilometerpakete für längere Fahrten - planen Sie Ihre Reise kosteneffizient.
Fahren Sie ins europäische Ausland - mit entsprechender Genehmigung und Satellitenortung.
Für den Fall mehrerer Vorfälle während einer Anmietung wird die Reduzierung der Selbstbeteiligung nur für den ersten dieser Vorfälle zum Tragen kommen. Für jedes weitere Schadensereignis gilt die reguläre Selbstbeteiligung der entsprechenden Fahrzeugkategorie.
Wählen Sie Ihr Fahrzeug und das passende Schutzpaket für Ihre Reise.
PKW ab 69 CHF • Lieferwagen ab 79 CHF (6h)
5-Sitzer • Klima • Sitz- & Lenkradheizung • USB
Viel Platz • Komfort • Klimatisiert
11 m³ • 3,10m Ladelänge • 1200kg
13 m³ • 3,70m Ladelänge • 1200kg
15 m³ • 4,10m Ladelänge • 1200kg
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Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Mietbar Autovermietung Widnau
Lindenstrasse 122
9443 Widnau
Fahrzeuge sind über unsere Online-Buchung jederzeit reservierbar!
PKW ab 69 CHF – 100% Online-Buchung
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Inkl. Haftpflichtversicherung, CH-Digitalvignette, Tankregelung voll/voll
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Zusatzfahrer, Kilometerpakete, Auslandsschutz einfach im Buchungsprozess hinzufügen.
Kostenlose Fahrzeugrückgabe rund um die Uhr möglich! Tankregelung fair geregelt (Voll/Voll).
Unser Standort in Widnau ist optimal erreichbar aus der ganzen Region Ostschweiz:
Bei Mietbar Autovermietung finden Sie das perfekte Auto für Ihre Bedürfnisse in Widnau und dem Rheintal. Ob für Geschäftstermine, Familienausflüge oder den Alltag – unsere modernen PKW stehen Ihnen 100% digital zur Verfügung.
Standort: Lindenstrasse 122, 9443 Widnau
Die strategische Lage ermöglicht es Ihnen, schnell und unkompliziert Ihr Mietauto abzuholen. Ideal erreichbar für Kunden aus St. Gallen, Heerbrugg und der gesamten Ostschweiz.
Maximale Ladefläche • 3.5t Führerschein (Kat. B) • Ab 79 CHF
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Regelung: 100km inklusive. Tankregelung: Voll/Voll.
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Wir bedienen das gesamte Alpenrheintal bis nach Sargans.
Digitale Autovermietung – Rund um die Uhr für Sie da
Sie suchen einen Mietwagen in St. Gallen? Unser Standort in Widnau ist nur ca. 20-25 Minuten von der Stadt St. Gallen entfernt und bietet Ihnen unschlagbare Konditionen für PKW, Kombis und Lieferwagen. Dank unserer 24/7-App-Abholung sind wir die flexibelste Wahl im gesamten St. Galler Rheintal.
PKW ab 69 CHF • Kombis ab 75 CHF • Lieferwagen ab 119 CHF
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Vom Kastenwagen bis zum Jumbo Lieferwagen – Günstig & Unkompliziert
Mietbar ist Ihr Partner für alles rund um Transporte im St. Galler Rheintal. Wir bedienen Kunden aus **Heerbrugg, Diepoldsau, Altstätten, Rebstein, Berneck und Au**. Unser Standort in Widnau an der Lindenstrasse 122 ist der zentrale Anlaufpunkt für Lieferwagen-Mieten aller Art.
11m³ VOLUMEN • 3,10m LÄNGE
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Das Rheintal ist dynamisch und verlangt nach flexiblen Transport-Lösungen. Ob Sie in **Heerbrugg** umziehen, in **Altstätten** Möbel kaufen oder gewerbliche Transporte ab **Widnau** durchführen möchten – Mietbar bietet Ihnen den passenden Lieferwagen in Sekundenschnelle an.
Mietbar Autovermietung Widnau (CH)
Mietbar Autovermietung, nachfolgend Vermieter genannt, vermietet das umseitig beschriebene Kraftfahrzeug gemäß den umseitigen und nachfolgenden Bedingungen, die der umseitig genannte Mieter mittels seiner Unterschrift anerkennt. Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich umseitige Angaben und diese Vertragsbedingungen. Zusatzvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass Daten im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag automatisationgestützt weiterverarbeitet werden. Jeder Unterzeichner dieses Vertrages (Mieter, Fahrer) haftet neben der natürlichen oder juristischen Person, für die er diesen Vertrag abgeschlossen hat, persönlich als Gesamtschuldner.
Der Mieter anerkennt durch seine Unterschrift auf dem Mietvertrag, das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand ohne Mängel, in betriebs- und verkehrssicherem Zustand, mit vollständigen KFZ-Papieren, Zubehör, Verbandskasten, Warndreieck, Werkzeug, Unfall-Schadensblatt und unverletzter Tachoplombe übernommen zu haben; jegliche bei Übernahme ohne genaue fachgerechte Untersuchung erkennbaren Schäden muss der Mieter – unbeschadet der Gewährleistungsbestimmungen – unmittelbar nach der Übergabe bekanntgeben, ansonsten er für sämtliche dem Vermieter dadurch entstehenden Nachteile, insbesondere aus Beweis- und Aufklärungsproblemen resultierend, einzustehen hat.
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug mitsamt oben genannter Ausstattung in schonender Weise zu behandeln und in gleich gutem Zustand und Ausstattungsumfang an dem umseitig vereinbarten Ort und Datum zurückzustellen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Fahrzeug jederzeit auf Kosten des Mieters in Besitz zu nehmen, wenn dieses schuldhaft nicht in Übereinstimmung mit diesem Mietvertrag benutzt wird und es sich dabei nicht bloß um einen nur geringfügigen Verstoß handelt, der bei objektiver Betrachtung für den Vermieter keinerlei Schaden oder Nachteil mit sich bringt.
Wird das Fahrzeug später als im Mietvertrag vereinbart zurückgestellt, wird für jede angefangene Stunde der Überziehung eine Pauschale von CHF 15,- berechnet. Wurde der Mietvertrag auf Basis eines Aktionspreises abgeschlossen, so gilt für die Überziehung ebenfalls die Berechnung von CHF 15,- pro angefangener Stunde. Ist das Fahrzeug 12 Stunden nach dem vereinbarten Termin noch immer nicht zurückgestellt, so erfolgt die polizeiliche Anzeige.
Reservierungen von Fahrzeugen die eine Stunde nach dem vereinbarten Zeitpunkt nicht eingehalten werden, verfallen automatisch. Sie können bei uns Fahrzeuge auch ausserhalb der Öffnungszeiten mieten.
Ausserhalb der Öffnungszeiten:
Mo – Do 17:00 – 22:30
Gebühr 25 CHF einmalig
Wochenendezuschlag / Feiertag:
Fr. 17:00 – 22:30
Sa. 13:00 – 22:30
Sonn- u. Feietage 10:00 – 22:30
Gebühr 75 CHF einmalig.
Rücktritt/Stornierung vom Mietvertrag/Reservierung: bis 15 Tage 20% | bis 10 Tage 50% | bis 5 Tage 75% | ab dem 1. Tag 100% des Mietpreises. Bei allen Stornierungen mit Kartenzahlung werden noch 2,5% Transaktionsgebühren in Rechnung gestellt.
2.1. Parkvorschriften bei Rückgabe: Das Fahrzeug muss zwingend auf dem bei der Übergabe instruierten Parkplatz abgestellt werden. Bei Missachtung dieser Anweisung schuldet der Mieter eine Umtriebsentschädigung von CHF 59,- für den notwendigen Mitarbeitereinsatz (Umparken). Zusätzlich anfallende Kosten (z.B. Parkbussen oder Abschleppgebühren) gehen vollumfänglich zu Lasten des Mieters.
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln und die geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere darf es nicht verwendet werden:
Die Treibstoffkosten gehen zu Kosten des Mieters. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Vermieters dürfen am Fahrzeug keinerlei Veränderungen oder Reparaturarbeiten vorgenommen werden, außer die Reparatur ist für den verkehrssicheren Betrieb des Fahrzeuges unbedingt notwendig und der Vermieter ist binnen angemessener Zeit telefonisch nicht erreichbar.
Solange das Fahrzeug nicht benützt wird, sind die Türen, Fenster und das Lenkradschloss stets verschlossen zu halten, ist das Fahrzeug mit einem Schutzsystem ausgerüstet, so ist die zwingende Verwendung der Diebstahlsicherung (z.B. Absperrstange) zu gewährleisten.
Überhaupt muss der Mieter alle Vorkehrungen treffen, damit das Fahrzeug von unbefugten Personen nicht in Betrieb genommen werden kann. Wird das Fahrzeug nicht in Übereinstimmung mit den Mietvertragsbedingungen benützt, haftet der Mieter ungeachtet des Abschlusses einer Haftungsreduktion und ohne Betragsbegrenzung insbesondere bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung des Fahrzeuges oder Teilen davon.
Der Vermieter wird alles mögliche tun, um mechanische Fehler oder Störungen am Fahrzeug zu vermeiden. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für solche Fehler oder Störungen oder etwa daraus entstehende Verluste oder Schäden – ausgenommen Personenschäden – sofern nicht er oder eine Person, für die er einzustehen hat, den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat. Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmen ist ausgeschlossen.
Bei Eintritt eines Verkehrsunfalls hat sich der Mieter bzw. Lenker entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Haftpflicht und Kaskoversicherung und den Bestimmungen dieses Vertrages zu verhalten. Insbesondere ist er verpflichtet:
Der Mieter und ein event. ermächtigter Fahrer sind von einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gedeckt. Bei Pannen ist sofort telefonisch der Vermieter zu verständigen und seine Weisung abzuwarten. Wenn keine Unfallbericht oder Polizeibericht vorhanden ist, ist der Mieter vollhaftend für die Schäden.
Der Mieter verpflichtet sich, folgende Beträge für die Benützung des Fahrzeuges an den Vermieter zu zahlen:
5.1 Die umseitig bzw. in den gültigen Preislisten angeführt sind, wobei der Vermieter berechtigt ist, diese direkt aus dem Mietvertrag oder auch nachträglich unter Verwendung der für die Deckung der Mietkosten zur Verfügung gestellten Zahlungsmittel zu verrechnen.
5.2 Kilometergebühren zu dem Satz, der für die von dem Fahrzeug während der Miete zurückgelegten Kilometer anwendbar ist.
5.3 Tagesgebühren, Gebühren für die erweiterte Haftungsreduktion, die Nebenkosten zu den umseitig angeführten Sätzen.
5.4 Zustell- und Abholgebühren, die umseitig angeführt werden.
5.5 Alle zu erhebenden Steuern.
5.6 Alle Gebühren, Strafen und Kosten, die wegen Verletzung von Verkehrsvorschriften im Zusammenhang mit der Benützung des Fahrzeuges während oder nach diesem Mietvertrag gegen den Mieter oder gegen den Vermieter oder zu Lasten des Fahrzeuges verhängt werden. Für die Bearbeitung von Strafverfügungen, Parkstrafen, Magistratstrafen, Lenkerauskünfte usw. wird pro zu bearbeitender Fall eine Manipulationsgebühr von CHF 19,- berechnet.
5.7 Alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, die dem Vermieter durch Betreibung von hiernach fälligen Zahlungen von Mieten entstehen. Für den Fall des Zahlungsverzuges wird darüber hinaus ausdrücklich die Verzinsung des fälligen Betrages mit einem Verzugszinssatz von 12% p.a., jedoch mindestens CHF 5,- vereinbart.
5.8 Für den Fall, dass der Mieter oder ermächtigte Fahrer mit dem gegenständlichen Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, der vom Mieter oder dem ermächtigten Fahrer zumindest teilweise verschuldet wurde, ist der Vermieter zur Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges für den Rest der vereinbarten Mietdauer nicht verpflichtet.
5.9 Alle Kosten die dem Vermieter für Reparaturen oder Ersatz anläßlich von Schäden am Fahrzeug entstehen.
5.10 Falls das Fahrzeug in Übereinstimmung mit den Mietvertragsbestimmungen und den gesetzlichen Vorschriften benützt worden ist, beschränkt sich die Haftung des Mieters derart, dass sie die in der Preisliste angegebene umseitig vereinbarte Höchstsumme nicht übersteigt.
5.11 Entscheidet sich der Mieter für den Tarif "unbegrenzte Kilometer" oder die stundenweise Anmietung, nimmt dieser zur Kenntnis, dass genannte Tarife nicht mit anderen Tarifen kombinierbar sind.
5.12 Tiere sind ausschließlich in dafür vorgesehenen Transportbehältern zu befördern. Bei Nichteinhaltung und dadurch entstandener Verschmutzung oder Tiergeruch im Fahrzeug, wird eine Reinigungsgebühr ab CHF 150,00 verrechnet.
5.13 Reinigung: Es gilt als vereinbart das übermäßige Verschmutzungen des Innen und Außen vollständig vom Mieter zu beheben sind, ansonsten wird die Reinigung in Form einer Servicepauschale von CHF 100,- Innenraum, CHF 59,- Außen und CHF 80,-/Sitz (Polsterreinigung) dem Mieter in Rechnung gestellt.
5.14 Rauchverbot: bei nicht Einhaltung wird CHF 125,- in Rechnung gestellt (Vertragsverletzung)
5.15 Tankregelung: je nach Tarif nur bei Transporter Voll/Voll oder inkl. Tank, PKW/Bus nur Voll/Voll, bei nicht Tanken: CHF 2,80/Liter wird vom Kaution Verrechnet.
Der Mieter ist verpflichtet, vor oder bei Mietbeginn als Sicherheit für die Erfüllung seiner Pflichten aus dem Mietvertrag zusätzlich zum Mietpreis eine Kaution zu leisten. Die Höhe der Kaution kann bis zur Höhe des Fahrzeugswertes zuzüglich der Mietkosten betragen, jedoch beträgt die Mindestkaution CHF 300,00.
6.1 Die Kaution wird bei Mietbeginn auf der hinterlegten Debit- oder Kreditkarte blockiert. Ohne geleistete Kaution stellt der Vermieter das Fahrzeug nicht zur Verfügung. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt nicht. Leistet der Mieter die Kaution nach Mietbeginn, wird das Fahrzeug für die restliche Mietzeit zur Verfügung gestellt.
6.2 Der Vermieter ist berechtigt, bestehende und fällige offene Forderungen aus dem Mietverhältnis aus dieser Kaution abzudecken.
6.3 Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietfahrzeugs und Abschluss des finalen Checks wird die Blockierung der Kaution aufgehoben. Je nach Kreditinstitut kann dies 5 bis 10 Tage dauern, bei Einzelfällen bis zu 4 Wochen.
6.4 Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass alle in Punkt 5.16 aufgeführten Kosten von der hinterlegten Zahlungsmethode abgebucht werden können. Dies gilt auch für Kosten, die erst nach Beendigung des Mietverhältnisses festgestellt werden, wie z.B. Verkehrsstrafen oder nachträglich festgestellte Schäden.
7.1 Haftpflichtversicherung: Der Vermieter gewährt Versicherungsschutz im Rahmen der für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung geltenden Bestimmungen sowie der allgemeinen Versicherungsbedingungen. Dieser Schutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflichtversicherung mit der gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssumme.
7.2 Selbstbeteiligung: Die Haftung des Mieters ist auf folgende Selbstbeteiligungen (Selbstbehalt) pro Schadensfall begrenzt, sofern nicht anders vereinbart: PKW: CHF 850,00 | Transporter: CHF 1300,00
7.3 Hinterlegung des Selbstbehalts: Im Falle eines Schadens wird der entsprechende Selbstbehalt zunächst von der hinterlegten Zahlungsmethode als Sicherheit einbehalten, bis die endgültige Schadenshöhe festgestellt wurde. Die tatsächliche Schadensabrechnung erfolgt gemäß Punkt 5.16.
7.4 Haftungsreduktion: Durch Zahlung einer zusätzlichen Gebühr kann die Haftung des Mieters für Schäden am Mietfahrzeug infolge selbstverschuldeter, leicht fahrlässig verursachter Verkehrsunfälle, bei unbekanntem Gegner oder bei Naturkatastrophen wie Hagel, Überschwemmungen und Murenabgänge reduziert werden. Die genauen Konditionen und Beträge der Haftungsreduktion sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen.
7.5 Ausschlüsse der Haftungsreduktion: Die Haftungsreduktion tritt außer Kraft bei Verstößen gegen die Vertragsbedingungen oder die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Beschädigung von Fahrzeugaufbauten, Außenspiegeln sowie Reifen- und Felgenschäden ist mangels Versicherungsschutz eine Haftungsreduktion ausgeschlossen. Für solche Schäden haftet der Mieter bei Verschulden in vollem Umfang, wobei er den Nachweis über sein mangelndes Verschulden zu erbringen hat.
7.6 Bearbeitungsgebühr: Unabhängig von der Verschuldensfrage werden CHF 49,00 pro Schadensfall als Bearbeitungsgebühr verrechnet.
7.7 Insassenunfallversicherung: Eine Insassenunfallversicherung ist nicht in den Leistungen enthalten. Für alle den Beifahrern entstehenden Schäden haftet der Mieter.
7.8 Haftung bei Vertragsverstößen: Sollte der Mieter gegen die in Punkt 3 dieser AGB enthaltenen Verpflichtungen über die Behandlung, Verwendung und Beaufsichtigung des Fahrzeuges oder die in Punkt 4 dieser AGB enthaltenen Verpflichtungen über die Vorgangsweise bei Unfällen oder Pannen verstoßen, haftet der Mieter ohne die oben genannte Beschränkung für den gesamten dadurch entstandenen Schaden.
7.9 Unerlaubte Auslandsfahrten: Bei unerlaubten Auslandsfahrten können zusätzliche Kosten gemäß Punkt 5.17 anfallen, die ebenfalls von der hinterlegten Zahlungsmethode abgebucht werden. In diesen Fällen kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein oder gänzlich entfallen.
7.10 Abrechnung: Alle im Zusammenhang mit Schäden, Versicherungsleistungen und Selbstbehalten stehenden Beträge werden von der hinterlegten Zahlungsmethode des Mieters abgebucht. Der Vermieter informiert den Mieter über jede Abbuchung und stellt auf Anfrage eine detaillierte Aufstellung zur Verfügung.
7.11 Der Vermieter entscheidet allein, ob, wann und in welchem Umfang eine Reparatur durchgeführt wird. Die Verpflichtung des Mieters zur Zahlung des vereinbarten Selbstbehalts sowie weiterer Schadensersatzbeträge besteht unabhängig davon, ob und wann eine Reparatur erfolgt. Ein Anspruch auf eine Reparaturbestätigung, Reparaturrechnung oder sonstige Nachweise einer durchgeführten oder geplanten Reparatur besteht nicht.
7.12 Obliegenheiten des Mieters: Der Mieter verpflichtet sich, im Schadensfall alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Dies beinhaltet insbesondere die Einhaltung der in Punkt 4 dieser AGB beschriebenen Verhaltensregeln bei Unfällen oder Pannen.
7.13 Haftungsausschluss des Vermieters: Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Verluste an Gegenständen, die vom Mieter oder anderen Personen im Mietfahrzeug zurückgelassen, aufbewahrt oder befördert werden.
Die event. Nichtigkeit einzelner Punkte dieses Vertrages hat nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Der restliche Vertragsinhalt bleibt demzufolge unverändert rechtsgültig. Gerichtsstand Widnau. Erfüllungsort ist Widnau.
Wir verarbeiten Ihre Stammdaten, Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Finanzdaten sowie etwaige freiwillige Angaben ausschließlich zum Zweck der Reservierung sowie zum Abschluss und zur Erfüllung eines PKW – Mietvertrags. Darüber hinaus zu Ihrer und unserer Sicherheit, bspw. zur Vermeidung von Zahlungsausfällen sowie zur Prävention von Eigentumsdelikten (insbes. Betrug, Diebstahl, Unterschlagung). Ausführlichere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Datenschutz.
Mietbar Autovermietung Aydin (CH)
Mietbar Autovermietung Aydin
Lindenstrasse 122
9443 Widnau, Schweiz
Gegenstand: Vermietung von Kraftfahrzeugen
UID-Nummer: CHE-279.082.571
Gerichtsstand: Widnau
Firmensitz: 9443 Widnau
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